CameloT e.K., Pfälzer-Wald-Str. 70, 81539 München, EMail:
info@camelot.de, (nachfolgend "CameloT") bietet dem Kunden (nachfolgend
"Nutzer") Zugang zum Internet, andere Dienstleistungen im Bereich
Internettechnologie und Telekommunikation, sowie den Handel mit Hard- und
Software.
§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Inanspruchnahme der Leistungen von CameloT durch den Nutzer
erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von CameloT. Entgegenstehende Bestimmungen
erkennt CameloT nicht an. Dies gilt auch dann, wenn Leistungen
vorbehaltlos ausgeführt werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn CameloT sie schriftlich bestätigt.
3. Die Mitarbeiter von CameloT sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden
zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen
hinausgehen.
4. CameloT ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen.
Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb
eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese
entsprechend der Ankündigung wirksam.
§2 Leistungsumfang
1. CameloT erbringt für den Nutzer folgende Dienstleistungen:
CameloT gewährt dem Nutzer Zugang zum Internet bzw. zu weiteren
Netzen. CameloT richtet Präsenzen im Internet ein und unterhält
diese. CameloT erbringt weitere Dienstleistungen.
2. Die Einzelheiten der Dienstleistungen von CameloT werden individuell
vereinbart; daneben findet die Leistungsbeschreibung von CameloT
Anwendung. CameloT ist berechtigt, das Verhältnis mehrerer Nutzer
untereinander und zu CameloT durch eine Benutzerordnung zu regeln.
3. Sowohl das Internet als auch die weiteren Netze sind von CameloT
unabhängige Netze. Dem Nutzer ist bekannt, daß CameloT zur Erfüllung
seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Leistungen Dritter,
insbesondere von Telekommunikationsdienstleistern, in Anspruch
nimmt. Die Dienstleistungen von CameloT stehen deshalb unter dem
Vorbehalt, daß die für die Vertragsdurchführung notwendigen Leistungen
Dritter CameloT rechtzeitig und mangelfrei zur Verfügung gestellt
werden.
4. Soweit CameloT kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können
diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein
Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch oder ein
außerordentlicher Kündigungsgrund ergibt sich daraus nicht.
§3 Vergütung
1. Der Nutzer schuldet für die Inanspruchnahme der Leistungen die
in der Preisliste von CameloT festgesetzte Vergütung zzgl.
Mehrwertsteuer, die ausgewiesen wird und bei Privatkunden-Angeboten
Bruttopreise. Darüber hinaus anfallende Telekommunikationsgebühren
trägt der Nutzer.
2. Monatliche Vergütungen sind im Voraus zu zahlen. Rechnungen werden
mit Zugang fällig. CameloT wird Auslagen und Aufwendungen, die
durch die Vertragsdurchführung veranlaßt werden dem Nutzer prüffähig
in Rechnung stellen.
3. CameloT behält sich vor, die Vergütung zu ändern, soweit dies
dem Nutzer unter angemessener Berücksichtigung der Interessen von
CameloT, des Nutzers und der anderen Nutzer zumutbar ist. Ist der
Nutzer mit der Änderung nicht einverstanden, kann er die Vereinbarung
mit einer Frist von einem (1) Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung
kündigen.
4. Änderungen der Inanspruchnahme der Leistungen von CameloT, die
Auswirkungen auf Vergütungstatbestände oder die Höhe der Vergütung
haben, wird der Nutzer CameloT unaufgefordert unverzüglich mitteilen.
Soweit die von dem Nutzer zu entrichtende Vergütung von der
Inanspruchnahme von Leistungen abhängig ist, ist CameloT berechtigt,
im Rahmen des gesetzlich zulässigen Art und Volumen des Datenverkehrs
zu protokollieren.
§4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist CameloT berechtigt, den Anschluß zu sperren.
Für die Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht des Kunden zur
Zahlung der monatlichen Entgelte anteilsmäßig. Desweiteren ist
CameloT berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in
banküblicher Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank, zu berechnen. CameloT und dem Nutzer
bleibt vorbehalten, den tatsächlichen Schaden nachzuweisen bzw.
geltend zu machen. Bei einem Rückgang der Lastschrift fällt eine
Kostenpauschale für den Nutzer an. Diese ist aus der aktuellen
Preisliste zu entnehmen.
§5 Nutzungsbedingungen
1. Die Nutzung des Internets und der weiteren Netze erfolgt auf
eigene Gefahr und Rechnung des Nutzers. Der Nutzer verpflichtet
sich, die auf seine Nutzung jeweils anwendbaren gesetzlichen
Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen
und Standards einzuhalten; es obliegt dem Nutzer, sich über die
jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten.
2. Inhalte von CameloT sind ausschließlich Inhalte, die als solche
gekennzeichnet sind. CameloT behält sich sämtliche Rechte an seinen
Inhalten vor. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, das
Urheberrecht von CameloT zu beachten.
3. Allein der Nutzer ist für seine Inhalte verantwortlich. Der Nutzer
ist verpflichtet, CameloT von Ansprüchen freizuhalten, die Dritte
wegen behaupteter oder tatsächlicher Verletzung von Rechten durch
die Inhalte, Handlungen oder Erklärungen des Nutzers gegen CameloT
geltend gemacht werden. Der Nutzer ist weiter verpflichtet, CameloT
sämtliche Schäden sowie angemessene Aufwendungen zu ersetzen, die
CameloT im Zusammenhang mit einer solchen Inanspruchnahme durch
Dritte entstehen. Der Nutzer ist verpflichtet, auf kulturelle,
religiöse und persönliche Belange Dritter Rücksicht zu nehmen und
keine rechtswidrigen, verletzenden oder anstößigen Inhalte, Handlungen
oder Erklärungen anzubieten, zu verbreiten, abzugeben oder vorzunehmen.
Verletzt der Nutzer diese Bestimmung ist CameloT berechtigt, den
Zugang des Nutzers zum Internet oder weiteren Netzen zu beschränken
oder zu beenden. Der Nutzer gewährt CameloT die zur Verbreitung
seiner Inhalte notwendigen Rechte hieran. Diese Rechtsgewährung
ist unentgeltlich und übertragbar und umfaßt das Recht zur Bearbeitung
und Vervielfältigung in dem für die Durchführung dieses Vertrages
notwendigen Umfang.
4. CameloT haftet nicht für Inhalte Dritter, die im Internet oder
den weiteren Netzen verbreitet werden. Soweit der Nutzer über das
Internet oder weitere Netze mit Dritten Rechtsgeschäfte abschließt,
kommen diese ausschließlich zwischen ihm und dem Dritten zustande.
Einwendungen des Nutzers aus solchen Geschäften können von ihm
ausschließlich gegenüber dem Dritten geltend gemacht werden. CameloT
weist auf bestehende Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit diesen
Rechtsgeschäften hin.
§6 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
1. Der Kunde ist verpflichtet, für die Kompatibilität seiner Hard-
und Software mit der von CameloT sowie den Dritten, deren sich
CameloT zur Durchführung dieses Vertrages, oder mit denen der
Nutzer kommuniziert, zu sorgen. Auf Anfrage teilt CameloT dem Kunden
die Spezifikationen seiner Hard- und Software mit, soweit dies
angemessenerweise erwartet werden kann. Der Kunde ist verpflichtet,
CameloT unverzüglich über Änderungen seiner Hard- und Software zu
unterrichten, wenn sie geeignet sind, die Vertragsdurchführung oder
andere Nutzer von CameloT zu beeinträchtigen.
2. Der Nutzer wird CameloT in angemessener Weise unterstützen. Der
Nutzer wird insbesondere CameloT die erforderlichen personellen
und materiellen Ressourcen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang
zur Verfügung stellen und, sofern zur Vertragsdurchführung notwendig,
CameloT Zutritt zu seinen Einrichtungen gewähren. Die Einzelheiten
werden einvernehmlich festgelegt.
3. Der Nutzer wird CameloT Störungen unverzüglich und in prüffähiger
Weise mitteilen. Der Nutzer wird CameloT in zumutbarer Weise bei
der Analyse und Beseitigung von Störungen unterstützen. CameloT
wird seine im Rahmen der Störungsanalyse und -beseitigung erbrachten
Leistungen nach der jeweils geltenden Preisliste dem Nutzer in
Rechnung stellen, es sei denn CameloT ist hierzu ohne gesonderte
Vergütung im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet.
4. CameloT ist berechtigt, den Nutzer als Referenzkunden und in
Kundenlisten anzuzeigen. Diese Vereinbarung gilt wenn der Nutzer CameloT
nichts Gegenteiliges mitgeteilt hat.
§7 Sicherheit, Datenschutz
1. Es obliegt dem Nutzer, alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit
seiner Einrichtungen, Daten und Informationen zu ergreifen und
aufrechtzuerhalten. Insbesondere obliegt es dem Nutzer anerkannten
Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere
Paßworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen
zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte
Dritte davon Kenntnis erlangt haben, Der Nutzer steht CameloT für
unbefugten Gebrauch des Passwortes ein.
2. Beide Parteien sind verpflichtet, die jeweils anwendbaren
datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Soweit zur
Vertragsdurchführung notwendig, darf CameloT Bestands-, Nutzungs-
und Abrechnungsdaten erheben, verarbeiten und nutzen. Soweit zur
Abrechnung gegenüber Dritten erforderlich, darf CameloT Abrechnungsdaten
Dritten zum Zweck der Abrechnung übermitteln.
§8 Garantie und Haftung
1. CameloT übernimmt keine Gewähr dafür, daß von CameloT überlassene
Software fehlerfrei ist. Ferner übernimmt CameloT keine Gewähr
dafür, daß der Nutzer mit der von CameloT überlassenen Software
bestimmte Ergebnisse erzielt oder diese Software mit anderen
Programmen des Nutzers zusammenarbeitet. CameloT gewährleistet
lediglich, daß die von CameloT gelieferte Software im wesentlichen
den anwendbaren Spezifikationen entspricht.
2. CameloT übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare
Schäden, soweit nicht aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
zwingend gehaftet wird. Dieser Haftungsausschluß gilt auch für die
Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von
CameloT.
3. Eine weitergehende Haftung übernimmt CameloT nicht. Die Haftung
wegen evtl. von CameloT zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von Zusicherungen
umfaßt sind, ist ausgeschlossen.
4. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von CameloT auf
Austausch, einen einmaligen Reparaturversuch oder Vergütung des
Kaufpreises des mangelhaften Produktes oder Teilproduktes. Für die
Beseitigung des Mangels ist CameloT eine angemessene Frist zu
setzen. Nach einer Reklamation sind die gelieferten Produkte in
jedem Fall CameloT zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen von
CameloT zur Überprüfung bzw. zur Beseitigung des angezeigten Mangels
an CameloT zurückzuliefern. Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen
sowie Folgeschäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder Bedienung
zurückzuführen sind, können keine Gewährleistungsansprüche geltend
gemacht werden. Insgesamt beschränkt sich die Gewährleistung bzw.
Haftung ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und die zugesicherten
Eigenschaften der gelieferten Produkte. Für Beratung, soweit kein
schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde, wird grundsätzlich
keine Haftung übernommen.
5. Soweit Drittleitungen von CameloT in Anspruch genommen werden,
haftet CameloT nicht für deren quantitative oder qualitative
Verfügbarkeit.
6. Jedenfalls ist die Haftung von CameloT auf die Deckungssumme
seiner Versicherung beschränkt. Keinesfalls haftet CameloT für
unvorhersehbare, untypische Schäden.
§9 Kündigung des Vertragsverhältnisses
1. Soweit nicht anders vertraglich geregelt, kann jede Partei diese Vereinbarung mit Frist zum Ende des Folgemonats kündigen, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde.
Diese muss schriftlich (per EMail) eingehen und von CameloT bestätigt
werden. Bei privaten Nutzern verkürzt sich diese Frist zum Ende
des laufenden Monats.
2. Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis
aus wichtigem Grund zu kündigen. Für CameloT liegt insbesondere
ein wichtiger Grund vor, wenn - ein Zusatznutzer trotz Abmahnung
gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt; - der Nutzer
Nutzungs- oder sonstige Gebühren trotz Mahnung nicht entrichtet.
§10 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen
1. Nebenabreden, Änderungen und Erklärungen, die die Parteien nach
diesem Vertrag abgeben können und müssen, bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. CameloT ist zu Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung
und/oder der von CameloT erbrachten Dienstleistungen berechtigt,
soweit diese Änderungen und Ergänzungen dem Nutzer unter angemessener
Berücksichtigung der Interessen von CameloT, des Nutzers und anderer
Nutzer zumutbar sind. Ist der Nutzer mit den Änderungen und
Ergänzungen nicht einverstanden, kann er diese Vereinbarung mit
einer Frist von 1 Monat ab Mitteilung der Änderung kündigen.
3. CameloT ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen
Dritter zu bedienen. CameloT ist weiter berechtigt, diese Vereinbarung
auf Dritte zu übertragen. Die Übertragung wird CameloT dem Nutzer
ankündigen. Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist
von 2 Wochen zu kündigen.
4. Der Nutzer bedarf zur Übertragung seiner Ansprüche auf Dritte
und der Leistungen von CameloT der vorherigen schriftlichen
Zustimmung. Stimmt CameloT der Nutzung durch Dritte zu, bleibt es
bei der Haftung des Nutzers.
§11 Allgemeines
1. Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand
für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung ist München, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann
ist.
2. Der Nutzer ist zur Aufrechnung und zur Ausübung des
Zurückbehaltungsrechtes nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen berechtigt.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, läßt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch
eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen. Das
vorstehende gilt im Fall von Lücken entsprechend.
aktueller Stand: September 2000
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