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CameloT CameloT 
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  Allgemeine Geschäftsbedingungen  
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CameloT e.K., Chiemgaustr. 109, 81549 München, EMail: info@camelot.de, (nachfolgend "CameloT") bietet dem Kunden (nachfolgend "Nutzer") Zugang zum Internet, andere Dienstleistungen im Bereich Internettechnologie und Telekommunikation, sowie den Handel mit Hard- und Software.

§1 Geltung der Bedingungen

1. Die Inanspruchnahme der Leistungen von CameloT durch den Nutzer erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CameloT. Entgegenstehende Bestimmungen erkennt CameloT nicht an. Dies gilt auch dann, wenn Leistungen vorbehaltlos ausgeführt werden.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn CameloT sie schriftlich bestätigt.

3. Die Mitarbeiter von CameloT sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

4. CameloT ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

§2 Leistungsumfang

1. CameloT erbringt für den Nutzer folgende Dienstleistungen: CameloT gewährt dem Nutzer Zugang zum Internet bzw. zu weiteren Netzen. CameloT richtet Präsenzen im Internet ein und unterhält diese. CameloT erbringt weitere Dienstleistungen.

2. Die Einzelheiten der Dienstleistungen von CameloT werden individuell vereinbart; daneben findet die Leistungsbeschreibung von CameloT Anwendung. CameloT ist berechtigt, das Verhältnis mehrerer Nutzer untereinander und zu CameloT durch eine Benutzerordnung zu regeln.

3. Sowohl das Internet als auch die weiteren Netze sind von CameloT unabhängige Netze. Dem Nutzer ist bekannt, daß CameloT zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Leistungen Dritter, insbesondere von Telekommunikationsdienstleistern, in Anspruch nimmt. Die Dienstleistungen von CameloT stehen deshalb unter dem Vorbehalt, daß die für die Vertragsdurchführung notwendigen Leistungen Dritter CameloT rechtzeitig und mangelfrei zur Verfügung gestellt werden.

4. Soweit CameloT kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch oder ein außerordentlicher Kündigungsgrund ergibt sich daraus nicht.

§3 Vergütung

1. Der Nutzer schuldet für die Inanspruchnahme der Leistungen die in der Preisliste von CameloT festgesetzte Vergütung zzgl. Mehrwertsteuer, die ausgewiesen wird und bei Privatkunden-Angeboten Bruttopreise. Darüber hinaus anfallende Telekommunikationsgebühren trägt der Nutzer.

2. Monatliche Vergütungen sind im Voraus zu zahlen. Rechnungen werden mit Zugang fällig. CameloT wird Auslagen und Aufwendungen, die durch die Vertragsdurchführung veranlaßt werden dem Nutzer prüffähig in Rechnung stellen.

3. CameloT behält sich vor, die Vergütung zu ändern, soweit dies dem Nutzer unter angemessener Berücksichtigung der Interessen von CameloT, des Nutzers und der anderen Nutzer zumutbar ist. Ist der Nutzer mit der Änderung nicht einverstanden, kann er die Vereinbarung mit einer Frist von einem (1) Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen.

4. Änderungen der Inanspruchnahme der Leistungen von CameloT, die Auswirkungen auf Vergütungstatbestände oder die Höhe der Vergütung haben, wird der Nutzer CameloT unaufgefordert unverzüglich mitteilen. Soweit die von dem Nutzer zu entrichtende Vergütung von der Inanspruchnahme von Leistungen abhängig ist, ist CameloT berechtigt, im Rahmen des gesetzlich zulässigen Art und Volumen des Datenverkehrs zu protokollieren.

§4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist CameloT berechtigt, den Anschluß zu sperren. Für die Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der monatlichen Entgelte anteilsmäßig. Desweiteren ist CameloT berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. CameloT und dem Nutzer bleibt vorbehalten, den tatsächlichen Schaden nachzuweisen bzw. geltend zu machen. Bei einem Rückgang der Lastschrift fällt eine Kostenpauschale für den Nutzer an. Diese ist aus der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

§5 Nutzungsbedingungen

1. Die Nutzung des Internets und der weiteren Netze erfolgt auf eigene Gefahr und Rechnung des Nutzers. Der Nutzer verpflichtet sich, die auf seine Nutzung jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen und Standards einzuhalten; es obliegt dem Nutzer, sich über die jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten.

2. Inhalte von CameloT sind ausschließlich Inhalte, die als solche gekennzeichnet sind. CameloT behält sich sämtliche Rechte an seinen Inhalten vor. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, das Urheberrecht von CameloT zu beachten.

3. Allein der Nutzer ist für seine Inhalte verantwortlich. Der Nutzer ist verpflichtet, CameloT von Ansprüchen freizuhalten, die Dritte wegen behaupteter oder tatsächlicher Verletzung von Rechten durch die Inhalte, Handlungen oder Erklärungen des Nutzers gegen CameloT geltend gemacht werden. Der Nutzer ist weiter verpflichtet, CameloT sämtliche Schäden sowie angemessene Aufwendungen zu ersetzen, die CameloT im Zusammenhang mit einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Der Nutzer ist verpflichtet, auf kulturelle, religiöse und persönliche Belange Dritter Rücksicht zu nehmen und keine rechtswidrigen, verletzenden oder anstößigen Inhalte, Handlungen oder Erklärungen anzubieten, zu verbreiten, abzugeben oder vorzunehmen. Verletzt der Nutzer diese Bestimmung ist CameloT berechtigt, den Zugang des Nutzers zum Internet oder weiteren Netzen zu beschränken oder zu beenden. Der Nutzer gewährt CameloT die zur Verbreitung seiner Inhalte notwendigen Rechte hieran. Diese Rechtsgewährung ist unentgeltlich und übertragbar und umfaßt das Recht zur Bearbeitung und Vervielfältigung in dem für die Durchführung dieses Vertrages notwendigen Umfang.

4. CameloT haftet nicht für Inhalte Dritter, die im Internet oder den weiteren Netzen verbreitet werden. Soweit der Nutzer über das Internet oder weitere Netze mit Dritten Rechtsgeschäfte abschließt, kommen diese ausschließlich zwischen ihm und dem Dritten zustande. Einwendungen des Nutzers aus solchen Geschäften können von ihm ausschließlich gegenüber dem Dritten geltend gemacht werden. CameloT weist auf bestehende Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit diesen Rechtsgeschäften hin.

§6 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

1. Der Kunde ist verpflichtet, für die Kompatibilität seiner Hard- und Software mit der von CameloT sowie den Dritten, deren sich CameloT zur Durchführung dieses Vertrages, oder mit denen der Nutzer kommuniziert, zu sorgen. Auf Anfrage teilt CameloT dem Kunden die Spezifikationen seiner Hard- und Software mit, soweit dies angemessenerweise erwartet werden kann. Der Kunde ist verpflichtet, CameloT unverzüglich über Änderungen seiner Hard- und Software zu unterrichten, wenn sie geeignet sind, die Vertragsdurchführung oder andere Nutzer von CameloT zu beeinträchtigen.

2. Der Nutzer wird CameloT in angemessener Weise unterstützen. Der Nutzer wird insbesondere CameloT die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellen und, sofern zur Vertragsdurchführung notwendig, CameloT Zutritt zu seinen Einrichtungen gewähren. Die Einzelheiten werden einvernehmlich festgelegt.

3. Der Nutzer wird CameloT Störungen unverzüglich und in prüffähiger Weise mitteilen. Der Nutzer wird CameloT in zumutbarer Weise bei der Analyse und Beseitigung von Störungen unterstützen. CameloT wird seine im Rahmen der Störungsanalyse und -beseitigung erbrachten Leistungen nach der jeweils geltenden Preisliste dem Nutzer in Rechnung stellen, es sei denn CameloT ist hierzu ohne gesonderte Vergütung im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet.

4. CameloT ist berechtigt, den Nutzer als Referenzkunden und in Kundenlisten anzuzeigen. Diese Vereinbarung gilt wenn der Nutzer CameloT nichts Gegenteiliges mitgeteilt hat.

§7 Sicherheit, Datenschutz

1. Es obliegt dem Nutzer, alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit seiner Einrichtungen, Daten und Informationen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten. Insbesondere obliegt es dem Nutzer anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Paßworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Nutzer steht CameloT für unbefugten Gebrauch des Passwortes ein.

2. Beide Parteien sind verpflichtet, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Soweit zur Vertragsdurchführung notwendig, darf CameloT Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten erheben, verarbeiten und nutzen. Soweit zur Abrechnung gegenüber Dritten erforderlich, darf CameloT Abrechnungsdaten Dritten zum Zweck der Abrechnung übermitteln.

§8 Garantie und Haftung

1. CameloT übernimmt keine Gewähr dafür, daß von CameloT überlassene Software fehlerfrei ist. Ferner übernimmt CameloT keine Gewähr dafür, daß der Nutzer mit der von CameloT überlassenen Software bestimmte Ergebnisse erzielt oder diese Software mit anderen Programmen des Nutzers zusammenarbeitet. CameloT gewährleistet lediglich, daß die von CameloT gelieferte Software im wesentlichen den anwendbaren Spezifikationen entspricht.

2. CameloT übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit nicht aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten zwingend gehaftet wird. Dieser Haftungsausschluß gilt auch für die Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CameloT.

3. Eine weitergehende Haftung übernimmt CameloT nicht. Die Haftung wegen evtl. von CameloT zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von Zusicherungen umfaßt sind, ist ausgeschlossen.

4. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von CameloT auf Austausch, einen einmaligen Reparaturversuch oder Vergütung des Kaufpreises des mangelhaften Produktes oder Teilproduktes. Für die Beseitigung des Mangels ist CameloT eine angemessene Frist zu setzen. Nach einer Reklamation sind die gelieferten Produkte in jedem Fall CameloT zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen von CameloT zur Überprüfung bzw. zur Beseitigung des angezeigten Mangels an CameloT zurückzuliefern. Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Insgesamt beschränkt sich die Gewährleistung bzw. Haftung ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und die zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Produkte. Für Beratung, soweit kein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.

5. Soweit Drittleitungen von CameloT in Anspruch genommen werden, haftet CameloT nicht für deren quantitative oder qualitative Verfügbarkeit.

6. Jedenfalls ist die Haftung von CameloT auf die Deckungssumme seiner Versicherung beschränkt. Keinesfalls haftet CameloT für unvorhersehbare, untypische Schäden.

§9 Kündigung des Vertragsverhältnisses

1. Soweit nicht anders vertraglich geregelt, kann jede Partei diese Vereinbarung mit Frist zum Ende des Folgemonats kündigen, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde. Diese muss schriftlich (per EMail) eingehen und von CameloT bestätigt werden. Bei privaten Nutzern verkürzt sich diese Frist zum Ende des laufenden Monats.

2. Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Für CameloT liegt insbesondere ein wichtiger Grund vor, wenn - ein Zusatznutzer trotz Abmahnung gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt; - der Nutzer Nutzungs- oder sonstige Gebühren trotz Mahnung nicht entrichtet.

§10 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.

2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schaden trägt der Käufer.

§11 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen

1. Nebenabreden, Änderungen und Erklärungen, die die Parteien nach diesem Vertrag abgeben können und müssen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

2. CameloT ist zu Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung und/oder der von CameloT erbrachten Dienstleistungen berechtigt, soweit diese Änderungen und Ergänzungen dem Nutzer unter angemessener Berücksichtigung der Interessen von CameloT, des Nutzers und anderer Nutzer zumutbar sind. Ist der Nutzer mit den Änderungen und Ergänzungen nicht einverstanden, kann er diese Vereinbarung mit einer Frist von 1 Monat ab Mitteilung der Änderung kündigen.

3. CameloT ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. CameloT ist weiter berechtigt, diese Vereinbarung auf Dritte zu übertragen. Die Übertragung wird CameloT dem Nutzer ankündigen. Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.

4. Der Nutzer bedarf zur Übertragung seiner Ansprüche auf Dritte und der Leistungen von CameloT der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Stimmt CameloT der Nutzung durch Dritte zu, bleibt es bei der Haftung des Nutzers.

§12 Allgemeines

1. Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist München, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist.

2. Der Nutzer ist zur Aufrechnung und zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, läßt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen. Das vorstehende gilt im Fall von Lücken entsprechend.

Aktueller Stand: September 2000

Unser AGB-Archiv:
Hier werden alle AGB-Versionen gespeichert und Änderungen bekanntgegeben.
Darüberhinaus finden Sie hier die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.

Datum der Änderung Unterschied zur nachfolgenden Version
14. Juli 2000 Änderung Format
6. August 2000 Änderung in §6 Punkt 4 Referenzliste
4. September 2000 Ergänzung §10 Eigentumsvorbehalt
21. September 2000 aktuell

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